Menü
 0341 / 98 97 94 - 01 0341 / 98 97 94 - 02 Support Kontakt Login
  • Homepage 
    • Maklerhomepage Premium
    • Ego-Homepage
    • Funktionen
    • PREMIUM E-Mail
    • Newsletter Dienst
    • Bestellung
    • Preisliste
    • Anleitung
  • Web-Lösungen 
    • Redaktionssystem
    • IBS
    • Maklerportal
    • CRM
    • SEO - Social-Media
    • Tarifrechner
    • Cloud
  • IMA 
    • IMASync
    • Download
    • Kunden-App
    • Workshop Digitales Maklerbüro
    • Schnellvergleich
  • IBePro 
    • Demo
    • Bestellen
  • INEX 
    • Unterstützte MVPs
    • TAA
    • Maklerpost
    • Was ist BiRRO
    • FAQ
  • Unternehmen 
    • Inveda.net GmbH
    • Jobs
    • Bilder
    • Praxispartner für BA
    • Ausbildung Fachinformatiker
    • Blog
    • Presse
    • Corona-Virus
    • Kontakt
    • Datenschutz
Inveda.net

Die neue DIN 77230: Ein mutiger Schritt mit Schönheitsfehlern

Deutschland einig Normenland. Wenn’s ums Regeln geht, macht uns niemand etwas vor. Rund 34.000 Normen bestimmen, so das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN), Alltag, Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung.

Seit Kurzem nun ist mit der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ die erste deutsche Norm für die Finanzdienstleistung am Markt. Ihr Ziel ist es, Abläufe in der Versicherungsbranche zu standardisieren, im konkreten Fall die Analyse des Versicherungs- und Finanzierungsbedarfs eines privaten Haushalts.

Ein wichtiger und mutiger Schritt – mit kleinen Schönheitsfehlern. Wichtig, weil in der Branche eine recht große Verunsicherung darüber herrscht, wie man bei der ganzheitlichen Beratung eines Privathaushaltes vorgehen soll. Mutig, weil eine finale wissenschaftlich Betrachtung bei Versicherungs- und Finanzthemen eigentlich nicht möglich ist, weil sich politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen immer wieder ändern.

Nehmen wir das Beispiel Zinsrisiko, das gegenüber der vorherigen Fassung mit aufgenommen wurde. In einer Hochzinsphase müssten wir darüber nicht reden. Aktuell aber verschulden sich viele private Haushalte durch Immobilienfinanzierungen, ohne dabei eventuelle spätere Zinssteigerungen einzukalkulieren.

Altersvorsorge und Absicherung einer Berufsunfähigkeit wären vor einigen Jahren ebenfalls keine Themen gewesen. Hier hat sich erst mit dem massiven Abbau von Sozialleistungen des Staates eine Versorgungslücke aufgetan. Zukünftig könnte auch die Reduktion der Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine detailliertere Analyse des Absicherungsbedarfs erfordern.

Umso wichtiger ist der Ansatz, klar zu definieren, dass bei einer Finanzanlage immer der ganze Haushalt zu betrachten ist, also Ehe-, Lebenspartner sowie wirtschaftliche anhängige Kinder. Auch die Themenbereiche werden durch die Norm festgelegt.

Übergreifendes Ziel ist ein ganzheitlicher Ansatz, der unumstritten ist. Denn, man kann sich nicht nur auf die Themen der Vorsorge beschränken und dabei Anliegen wie Absicherung von grundlegenden Risiken wie Haftungsrisiken oder das Risiko des Verlustes von Hausrat oder anderem Eigentum vernachlässigen.

Ebenfalls unumstritten ist, dass zu einer Analyse immer die Erfassung des Ist-Standes gehört. Das heißt, dass zu jedem Themenbereich, z. B. Altersvorsorge oder Arbeitskraftverlust, die aktuelle Versorgungslücke bestimmt werden muss.

Neben der Feststellung der gesetzlichen und eventueller privater Absicherung braucht es dazu einen Sollwert. Hier geht die Norm sehr weit, und definiert für alle Themen eine Grundlage zur Berechnung der Sollwerte.
In diesem Punkt begibt sich die Norm auf dünnes Eis, denn diese Sollwerte sind nur schwer objektiv belegbar. So werden zum Beispiel für zahlreiche Haftungsrisiken 10 Millionen Euro als Mindestabsicherung definiert. Begründen lässt sich dieser Wert kaum, übersteigt er doch oft bei weitem die tatsächlichen Schadenssummen. Daran zeigt sich auch ein allgemeines Dilemma in der Branche, denn nur weil bestimmte Summen üblich sind, ist das kein Beleg dafür, dass diese Summen auch notwendig sind.

Geschickt jedoch ist der Ansatz, bei der Definition der Lückenberechnung immer zwischen 3 Bedarfsstufen zu unterscheiden. Bedarfsstufe 1 sichert lediglich einen Grundbedarf, Stufe 2 den Erhalt des Lebensstandards und Stufe 3 erhöht ihn sogar. So kann der Berater grundsätzlich seinen Kunden sinnvolle und transparente Lösungen anbieten.

Allerdings, in Bezug auf die Bedarfsstufe 1 wird es in einigen Fällen problematisch werden, akzeptable Lösungen zu finden. Basis für die Ermittlung sind alle diejenigen, bei denen sich das Haushalteinkommen unter oder knapp über dem Mindeststundensatz bewegt. Und hier ist ernsthafte Kritik an der Norm angebracht. Denn bei der Berechnung des Mindeststundensatzes werden nur Ehe- bzw. Lebenspartner berücksichtigt. Stillschweigend geht die Norm davon aus, dass das Kindergeld deren Kosten deckelt. Mit rund 200 Euro pro Kind lassen aber wohl kaum eine größere Wohnung, Kleidung, Essen sowie Kindergarten, Schul- und Studienkosten bezahlen. Noch größer wird die Lücke bei Bedarfsstufe 2, denn Erhalt des Lebensstandards bedeutet in diesen Fällen auch Urlaub mit Kindern und Finanzierung von Hobbys.

Mein Fazit: Sicher kann man über einzelne Punkte streiten. Doch alles in Allem war die DIN 77230 längst überfällig und kann Bestand haben, trotz einiger Unzulänglichkeiten. Sie ist eine solide Grundlage, um sich mit dem Thema Finanzanlage privater Haushalte auseinanderzusetzen und gibt dem Berater eine gute Systematik an die Hand.

Alle Beteiligten müssen sich aber darüber im Klaren sein, dass eine einseitige Beschränkung auf die Abarbeitung der Norm keineswegs davor schützt, Haftungsrisiken bei der Beratung gänzlich zu vermeiden. Jeder private Haushalt ist letztlich ein Individualfall, es wird außerhalb der Norm immer Punkte geben, über die man mit dem Kunden gesondert reden muss.
Auch die Berechnung der Lücken ist in einigen Bereichen streitbar. So könnte es mit der Norm passieren, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu unterschätzen. Ebenso stellt sich die Frage, warum nicht die Eltern als Kostenrisiko in die Beratung mit aufgenommen kommen werden. Unabhängig davon, dass das Pflegerisiko nicht zu unterschätzen ist, könnte sich der Kunde auch so wirtschaftlich für die Eltern verantwortlich fühlen, wenn zum Beispiel die Altersvorsorge der Eltern nicht ausreichend ist.

Für die Softwarehäuser der Branche wie Inveda.net ist die Norm nicht nur Verpflichtung, ihre Produkte entsprechend zu anzupassen, sondern zu gleich Ansporn, am Ende besser zu sein. So wie das Update des Inveda Makler Assistenten IMA, das wir Ende Mai herausbringen.

gefällt mir
1

Zum Newsletter anmelden

04.12.2020

INEX bringt BiPRO und E-Mail zusammen

Wir haben unseren INEX-Dienst um eine E-Mail-Funktion erweitert. Damit wird es möglich, Nachrichten per-E-Mail zu empfangen und per BiPRO-Schnittstelle zu verarbeiten und andersherum kann man sich die eingegangene Maklerpost per E-Mail zuschicken lassen.
04.08.2020

Beim Zweitwagen muss es nicht immer derselbe Versicherer sein

Beim Kauf eines Zweitwagens können die Kosten für die Kfz-Versicherung eine böse Überraschung werden. Gerade, wenn beim Erstwagen die Schadensfreiheitsrabatte schon hoch sind, ist die Ernüchterung groß, wenn beim Zweitwagen die Versicherung plötzlich deutlich mehr kosten soll. Das Problem ist, dass die Schadensfreiheitsrabatte immer nur an ein Fahrzeug gebunden sind, beim Zweitwagen wird man wie ein Fahranfänger behandelt.
23.06.2020

IBePro und INEX im Paket

Mit der neusten Version des Bestands- und Provisionabrechnungssystems IBePro der Firma Inveda.net ist der Import von Daten über BiPRO auf Basis des hauseigenen Systems INEX ab sofort inklusive. Interessierte Versicherungsmakler, Pools und Vertriebsorganisitationen können das Gesamtsystem für 6 Monate kostenlos testen. Das System hat während der Testzeit keine Beschränkungen.
26.05.2020

Dubletten im IMA entfernen

Mit der aktuellen Version des Inveda Makler Assistenten, IMA 5.9, ist es jetzt möglich, Dubletten in der Datenbank zu entfernen.
27.04.2020

Wie viel kostet einem die Berufsunfähigkeitsversicherung mehr, wenn man Raucher ist?

2018 waren laut Epidemiologischer Suchtsurvey 23% der Erwachsenen in Deutschland Raucher. Dabei ist dieser Anteil bei Männern (26%) etwas größer als bei Frauen (23%). (Quelle: Rauchfrei-Info) Somit sind Raucher, trotz stetig sinkender Anteile, immer noch zu großen Teilen in der deutschen Gesellschaft zu finden. (Quelle: Statista) Ein Nachteil entsteht den Rauchern dabei oft bei Gesundheitsprüfungen für Versicherungsabschlüsse. Die Folge ist, dass ihre Versicherungsbeiträge in Regel höher ...
14.04.2020

Inveda vergleicht Berufsunfähigkeitsversicherung bezüglich der AU-Klausel

Spätestens seit der Abschaffung der gesetzlicher Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2001 ist eine private Absicherung der Arbeitskraft notwendig, um das eigene Vermögen und den Lebensstandard im Falle des dauerhaften und auch vorübergehenden Verlustes der eigenen Arbeitskraft abzusichern. Die erste Wahl fällt hier auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und sie zählt deshalb zu den am häufigsten ...
 0341 / 98 97 94 - 01 0341 / 98 97 94 - 02 Support Kontakt Login
NewsUnternehmenJobsAGBImpressumDatenschutz
  • Für Versicherungsmakler

  • IMA - Invers Makler Assistent
  • maklerassistent.de
  • IMA Forum
  • IMASync
  • Maklerhomepage PREMIUM
  • PREMIUM E-Mail
  • Newsletter-Dienst
  • INEX die BiPRO-Lösung
  • Für Versicherungsvertriebe

  • IMA - Invers Makler Assistent
  • SEO & Social-Media
  • Cloud-Lösungen
  • Kundenverwaltung (CRM)
  • Tarifrechner
  • Maklerportal
  • Bestand und Provision
  • Redaktionssystem
  • Für Firmen

  • Homepage EGO
  • PREMIUM E-Mail
  • Redaktionssystem
  • SEO & Social-Media
  • Newsletter-Dienst