Seit dem 25. Mai diesen Jahres gelten für Betreiber von Webseiten auf Grund des Bundesdatenschutzgesetzes Neu (BDSG (neu)) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verschärfte Regeln zum Schutz personenbezogener Daten. Uns sind jetzt erste Fälle bekannt geworden, in denen Anwälte Webseitenbetreiber abmahnen und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes auffordern....
Weiterlesen auf Versicherungsbote.de :