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Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass
man durch die Anbringung bzw. Ausbringung von Links, die Inhalte der
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Seit dem 01.01.2002 wird in Deutschland die EU Richtlinie 2003/31/EG über
rechtliche Aspekte der Teledienste mit dem "Elektronischen
Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG) umgesetzt. Dafür muss das deutsche
Teledienstgesetz entsprechend angepasst werden. Das TDG neuer Fassung
legt nun fest, dass jede Homepage bestimmte Mindestinformationen zur
Verfügung stellen muss. Neben Name, Anschrift und der E-Mail-Adresse
werden nunmehr auch Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde
gefordert. Darüber hinaus muss der Internet-Anbietende jetzt auch die für
ihn einschlägige Berufsordnung bezeichnen und erläutern, wie der Text der
Berufsordnung für den lnternetnutzer zugänglich ist (vgl. § 6 EGG).
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